Fehlermeldung

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  • Deprecated function: Optional parameter $options declared before required parameter $context is implicitly treated as a required parameter in include_once() (Zeile 1439 von /homepages/44/d27317384/htdocs/BLRA/includes/bootstrap.inc).
  • Warning: Undefined variable $node in multipurpose_zymphonies_theme_preprocess_page() (Zeile 32 von /homepages/44/d27317384/htdocs/BLRA/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/template.php).
  • Warning: Attempt to read property "type" on null in multipurpose_zymphonies_theme_preprocess_page() (Zeile 32 von /homepages/44/d27317384/htdocs/BLRA/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/template.php).

Mitgliedschaft

Mitglied im Landesverband Aphasie Bayern werden!

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Landesverband. Unser Ziel ist es,
die Lebenssituation von Menschen mit erworbener Sprachstörung (Aphasien) und Ihren Angehörigen
zu verbessern. Wir freuen uns über ideelle Unterstützer und Mitglieder gleichermaßen; auch Ihre Spende oder
Fördermitgliedschaft ist herzlich willkommen.

 

Um direkt zur "Beitrittserklärung"

für den Bundes- und Landesverband auf der Website www.aphasie-bayern.de zu gelangen, können Sie:

1. Startseite besuchen: Rufen Sie die Homepage auf, indem Sie die URL in Ihren Browser eingeben.
2. "Mitgliedschaft" oder "Beitritt" auswählen: Suchen Sie auf der Startseite nach einer Rubrik mit den Begriffen „Mitgliedschaft“, „Beitrittserklärung“ oder ähnlichem. Diese Seiten enthalten oft Formulare oder Informationen zum Beitritt.
3. Kontaktieren: Falls es auf der Website nicht direkt auffindbar ist, können Sie den Verband über die angegebenen Kontaktinformationen auf der Website erreichen, um das Formular anzufordern.
Falls ich Ihnen noch mehr helfen kann, lassen Sie es mich gerne wissen!

Formular

Laut Satzung des BLRA § 5 Mitgliedschaft Absatz 3. kann jede natürliche und juristische Person, Gesellschaft und Körperschaft Fördermitglied werden. Die Förderer erlangen keinen Mitgliedsstatus. Der Jahresbeitrag von mindestens 60,- € kann beliebig aufgestockt werden.
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